Leistungen und Finanzierung

Die Spitex bietet allen Menschen ihre Dienstleistungen an, unabhängig von Wohnort, Einkommen oder Lebenssituation. Kurz: Überall für alle. 

Die Kerndienstleistungen der Spitex

Abklärung, Beratung, Koordination

Bedarfsabklärungen, Beratung in Gesundheitsfragen, anleiten bei der Einnahme der Medikamente, Prävention und enge, interprofessionelle und interdisziplinäre Koordination und Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Spitälern, Sozialarbeitenden und weiteren Therapeut:innen und Fachstellen.

Behandlungspflege
 

Komplexe, technische und behandlungspflegerische Tätigkeiten wie Wundversorgung, Medikamentenabgabe, Infusionen verabreichen etc., die von entsprechenden Fachpersonen ausgeführt werden.

 

Grundpflege
 

Hilfe beim Duschen, Waschen, beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, beim Aufstehen, Hinlegen und Gehen.

 

Unterstützung im Alltag
 

Hilfe und Betreuung im Haushalt, beim Einkaufen, bei der Wäsche.



 

Spitex-Organisationen erbringen neben der Grund- und Behandlungspflege auch spezialisierte Leistungen, wie Onkologie- und Demenzpflege, komplexe Wundversorgungen, palliative care oder psychiatrische Pflege für Menschen jeden Alters. Zudem bieten die Spitex-Organisationen diverse Unterstützungsangebote zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Klient:innen. 

Rahmenbedingungen für den Einsatz der Spitex

Bevor die Spitex eine Person betreut, ermittelt sie den Pflege- und Unterstützungsbedarf. Diese sogenannte Bedarfsabklärung ist standardisiert und vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass die betroffene Person genau die Unterstützung erhält, die sie braucht: Nicht zu wenig, aber auch nicht mehr als notwendig, wie dies das KVG vorsieht. Leistungen darüber hinaus müssen von den Klient:innen selbst finanziert werden 

Das KVG verlangt ausserdem, dass Spitex-Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Prinzip). Das bedeutet: Pflege zu Hause soll sinnvoll und bezahlbar bleiben. Wenn die Betreuung daheim im Vergleich zu einem Heimeintritt deutlich teurer wäre, muss gemeinsam geprüft werden, ob ein Wechsel in eine stationäre oder intermediäre Einrichtung sinnvoll ist.  

Die Leistungsverträge

Es gibt zwei Geschäftsmodelle der Spitex. Sie unterscheiden sich in der Art des Leistungsauftrages mit der Gemeinde oder dem Kanton: 

  • Leistungsvertrag mit Versorgungspflicht: ALLE Menschen, unabhängig von Wohnort, Gesundheitszustand oder Lebenssituation, müssen durch die Spitex versorgt werden. 
  • Leistungsvertrag ohne Versorgungspflicht: es besteht keine Verpflichtung dazu, welche Menschen versorgt werden müssen.  

Die Spitex-Organisationen mit Versorgungspflicht versorgen rund 75% aller Klientinnen und Klienten in der Schweiz. 

 

Spitex-Leistungen sind immer mehr gefragt 

Die Nachfrage nach Spitex-Leistungen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die Spitex verzeichnet seit Jahren das grösste jährliche Wachstum im Gesundheitssektor. Die demografische Entwicklung, immer mehr chronisch kranke Menschen und die Tatsache, dass medizinisch zu Hause immer mehr möglich ist, führt zu kürzeren Spitalaufenthalten und zu späteren Heimeintritten. Und entsprechend zu komplexeren Pflegesituationen zu Hause. All dies sorgt dafür, dass die Nachfrage nach Spitex-Leistungen auch in Zukunft weiter steigen wird. 

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