Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Betreuungsleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV aufgelistet. Das heisst: Hauswirtschaftsarbeiten und generelle Unterstützung sowie Aktivitäten wie Spazierengehen, Spielen oder Begleitung zu Behördengängen werden nicht durch die OKP finanziert. Diese nicht-kassenpflichtigen Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Zu beachten gilt hier allerdings:
- Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.
- Ungedeckte Spitex-Leistungen können unter Umständen über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden.
- Menschen im AHV-Alter haben zudem unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.
Informationen sind bei den zuständigen AHV/IV-Stellen respektive der Sozialberatungen der Gemeinden erhältlich.