Immer mehr Spitex-Organisationen haben spezialisierte Teams, die ambulante psychiatrische Pflege erbringen. Spitex Schweiz hat ein Grundlagenpapier zur ambulanten psychiatrischen Pflege publiziert. Im Zentrum steht die psychiatrische Pflege, die im Rahmen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) erbracht wird.
Zulassung zur psychiatrischen Bedarfsabklärung
Für die Durchführung psychiatrischer Bedarfsabklärungen ist laut Art. 7 Abs. 2bis lit. b KLV eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erforderlich. Die Prüfung erfolgt durch eine von Santésuisse eingesetzte Kommission, deren Bewilligung Voraussetzung für die K-Nummer der SASIS und damit für die Abrechnung beim Krankenversicherer ist.
Alle Informationen zur Gesuchstellung finden sich auf folgender Website: http://www.bedarf-psychiatrie-schweiz.ch/de/