Der Qualitätsvertrag (gemäss Art. 58a KVG) ist ein zentraler Schritt zur systematischen Qualitätsentwicklung. Spitex Schweiz hat zusammen mit der ASPS, mit curacasa und mit dem Krankenversichererverband prio.swiss einen Qualitätsvertrag verhandelt und wird diesen beim Bundesrat einreichen. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Bundesrat diesen genehmigt hat.
Der Qualitätsvertrag gilt für alle Leistungserbringer, die Pflege und Unterstützung zu Hause erbringen, unabhängig davon, ob sie Mitglied von Spitex Schweiz, von der ASPS oder von curacasa sind.
Der Qualitätsvertrag macht Vorgaben:
- zur Anwendung des Qualitätsmanuals von Spitex Schweiz
- zur Arbeit mit dem internen Berichts- und Lernsystem
- zur konsequenten Umsetzung des Pflegeprozesses
Diese Vorgaben sind auch im Spitex-Qualitätsmanual abgebildet. Wer also das Qualitätsmanual von Spitex Schweiz anwendet, erfüllt sowohl die wichtigsten inhaltlichen Vorgaben des Qualitätsvertrags als auch die Zulassungsvoraussetzungen gemäss KVV.